Informationen für Neuimker

 

Der Bezirksimkerverein Alb-Lonetal bietet alle zwei Jahre einen Anfängerkurs Imkerei an. Der nächste Anfängerkurs startet 2024.

Hierzu findet am 09.02.2024, um 19.00 Uhr, ein kostenloser Infoabend zum Anfängerkurs 2024 statt.

Veranstaltungsort:   Gaststätte Gesunde Luft

                                    Hintere Gasse 10

                                    73340 Amstetten-Reutti

                                    Tel.: 07336 202

                                    Web:  https://www.gasthof-pension-gesundeluft.de/

 

Eine Anmeldung zum Infoabend des Anfängerkurses 2024 kann über den Vereinsvorsitzenden

                                  Andreas RUDOLF

                                  Tel.: 07336 / 6732

                                  E-Mail: alblonetalimker(at)web.de

erfolgen.

Der Anfängerkurs 2024 startet am 23.02.2024, um 19.00 Uhr, ebenfalls in der Gaststätte Gesunde Luft. Näheres zum Ablauf des Anfängerkurses, insbesondere die Veranstaltungstermine, -inhalte und -kosten, kann der nachfolgenden PDF-Datei "Die eigene Imkerei" entnommen werden.


Auch nach dem Anfängerkurs taucht sicher noch die eine oder andere Frage auf, insbesondere wenn man nun schon ein oder mehrere Bienenvölker betreut. Natürlich stehen wir für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Hierzu eignen sich insbesondere unsere wiederkehrenden Imkerstammtische (siehe Termine) oder sonstige Vereinsveranstaltungen, bei denen man in gemütlicher Runde alle Fragen abarbeiten kann.

Ansonsten hilft vielleicht auch ein Blick in die Kurzübersicht über die Arbeiten an den Bienenvölkern im Jahreslauf. Siehe Link.


Und hier ein paar Bilder aus den Praxisterminen des Anfägerkurses 2022.

(Alle Bilder sind mit kurzen Hinweisen unterlegt. Bitte den Mauszeiger für kurze Zeit auf dem jeweiligen Bild belassen oder das Bild zum Vergrößern anklicken.)


SWR-Doku "Basiswissen Bienen" (verfügbar bis 05.03.2026) Die Doku gewährt einen interessanten Einblick in den Bienenstock und gibt zahlreiche Antworten zum Ablauf eines Bienenlebens.


Interessante Informationsquellen im Internet rund um die Bienenhaltung

Wer sich für Bienen interessiert und vielleicht auch welche halten möchte, sucht sich meist im Internet Information hierzu. Durch die schiere Unendlichkeit der Veröffentlichungen steht man schnell vor dem Dilemma der Qual der Wahl. Aber woher weiß ich, welche Informationen mir weiterhelfen können, ob manche möglicherweise unsachgemäß sind oder sogar in rechtlicher Hinsicht kritisch erscheinen? Für einen Anfänger ist dies unmöglich zu erkennen.

Deshalb hier als Hilfestellung eine kleine Auswahl von Verweisen auf seriöse Informationen im Internet.

Information des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Information des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft.

Links zu Bieneninstituten

Interessante Internetseiten


Was muss ich beachten, wenn ich dann "Honigmacher" bin?

Der Schritt vom Neuimker zum "Honigmacher" ist relativ schnell gemacht. Wer es sich zutraut, kann bereits begleitend zur Imkerausbildung das eine oder auch andere Bienenvolk selbst betreuen - im Normalfall mit Unterstützung eines sogenannten Imkerpaten. Ist eines oder alle dieser Bienenvölker ein sogenanntes Wirtschaftsvolk, also mit einer bereits überwinterten Bienenkönigin, die in der Lage ist, ab Frühjahr ein starkes Bienenvolk zu erzeugen, dann steht einer Honigernte nichts im Wege. 

Was u.a. im Zusammenhang mit dem Lebensmittel Honig zu beachten ist, ergibt sich aus der ("im astreinen beamtendeutsch gehaltenen") Honigverordnung. Siehe nachfolgenden Link. Sollten danach Fragen entstanden sein, nicht verzagen. Abhilfe schafft eine sogenannte Honigschulung, die empfehlenswerterweise im Anschluß an die Neuimkerschulung (oder auch währenddessen) besucht werden kann. Angebote hierzu gibt es z.B. in der Monatszeitschrift "Bienenpflege" des Landesverbandes Württembergischer Imker e.V.

Imker als Lebensmittelunternehmer

Der Infobrief 11/2019 der Bieneninstitute enthält wichtige Informationen für Imker, die ihren Honig, den sie nicht selbst verbrauchen, nach der Ernte vermarkten oder auch nur verschenken. Siehe nachfolgenden Link.

Wenn ich nicht nur Honig, sondern auch Pollen ernten will, wie geht das?

Wer sich darin versuchen will, neben Honig auch Pollen zu ernten, dem helfen die Informationen aus den nachfolgenden Links.

Informationen zu Rechte und Pflichten eines Bienenhalters

Imker-Apps

Seit Ende 2018 steht eine neue, kostenlose Imker-App des Deutschen Imkerbund e.V. zur Verfügung. Weitere Informationen zu dieser Imker-App kann dem nachfolgenden Link entnommen werden. Dort wiederum besteht die Möglichkeit zum kostenlosen Download der Imker-App bei Google Play.

Weitere kostenlose Imker-Apps sind über Google Play (App Store) zu finden. Zu empfehlen ist z.B. die App "Bienen Tracker", die zwar nicht mehr aktualisiert wird, seit Jahren aber stabil läuft und eine schnelle Datenerfassung ermöglicht. Empfehlung: Sehr gut! Wer will, kann die Premium-Version für einen geringen Betrag dazu buchen und sich die erfassten Daten aller seiner Bienenvölker als Excel-Datei per E-Mail herunterladen. Weitere Informationen siehe Link Bienen Tracker.

Informationen rund um Bienennährpflanzen

Wer der Insektenwelt etwas Gutes antun will, der gestaltet, wer hat, seinen Garten nicht mit Steinen, sondern mit Pflanzen, die ein reiches Angebot an Pollen und Nektar bieten. Wie das dann aussehen kann, wenn sich die Blütenbesucher daran laben, kann man unter der Rubrik Verein/Fotogaleriebetrachten.

Hier können sie verschiedene Quellen aufrufen, die Tipps für zahlreiche Blühpflanzen beinhalten.

 

Auch sehr interessant sind die nachfolgenden Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bzw. des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft. Einfach mal reinklicken.

Schottergärten in Baden-Württemberg verboten - Was nun?

Nachdem in Baden-Württemberg seit Mitte 2020 mit dem neuen § 21a Naturschutzgesetz (NatSchG) Schottergärten verboten wurden (siehe auch Informationen unter der Rubrik "Home/Interessantes/Steingärten in Baden-Württemberg nun verboten!", kamen offensichtlich viele Fragen auf, wie denn nun ein Schottergarten definiert wird. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Fachleuten des Verbandes
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg nun festgelegt, was kein verbotener Schottergarten nach § 21a NatSchG ist.

Demnach handelt es sich bei:

  1. der Herstellung eines fachgerechten Lebensbereichs Alpinum/Steingarten oder
  2. einer Kies-/Splittmulchung bis zur Korngröße 16 mm (bei speziellen Pflanzungen wird auch eine Körnung bis 32 mm eingesetzt), bei der keine Trennlage (wasserundurchlässig/wurzelfest) verwendet wird. Ziel der Mulchung ist es, den Boden abzumagern oder die Verdunstung zu reduzieren. Die Pflanzung muss grundsätzlich der Fläche ein Gepräge geben. Dies ist gegeben bei einer Begrünung mit einem gleichmäßigen Bestand in Wuchs und Verteilung und einer Bodendeckung von mindestens 70 %.

nicht um einen verbotenen Schottergarten.

Siehe auch Links zu Informationen des Umweltministeriums Baden-Württemberg sowie der Broschüre "Grüne Gartenvielfalt - Jeder Quadratmeter zählt" mit weiteren Informationen zu Schottergärten.