Neuigkeiten


19.03.2023 Anschaffung eines Brennstempels

Der Bezirksimkerverein Alb-Lonetal e.V. hat einen sogenannten Brennstempel angeschafft, der allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht (zur Ausleihe bitte beim 1. Vorsitzenden melden). Im Hinblick auf die immer wieder auftretenden Diebstähle von Bienenvölkern ist der Sinn dieser Anschaffung die vorbeugende Abschreckung  zur Verhinderung von Diebstahl. Anhand der eingebrannten Gravur ist eine Zuordnung zu unserem Verein im Falle eines Diebstahls möglich. Wer mit dem Brennstempel nicht nur seine Beuten sondern auch zusätzlich seine Rähmchen kennzeichnet, erschwert die Verschleierung eines Diebstahls. Der Aufwand für einen Dieb, ein individuell gekennzeichnetes Bienenvolk in eine neue Beute samt neuen Rähmchen umzuquartieren, erhöht sich immens.

Im Schadensfall sollte neben dem Vereinsvorstand deshalb unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden (= Pflichtvoraussetzung zur Schadensregulierung der Imkerversicherung), um einen schnellen und beweiskräftigen Fahndungserfolg gewährleisten zu können (Siehe hierzu auch Artikel zu Bienendiebstahl in der Bienenpflege 02/2023 und Leitfaden zu Bienendiebstahl in der Bienenpflege 12/2021, nachzulesen in den nachfolgenden Links).

Die gravierte Brennplatte (Größe 90 x 40 mm) des Brennstempels (Typ ALK 6) ist austauschbar (siehe nachfolgende Bilder). Wer sich einen eigenen Brennstempel mit seinen persönlichen Daten oder individueller Gravur zulegen möchte, kann sich mit dem Hersteller,

Gravierbetrieb Wagner, Hauptstr. 31/1, 89160 Dornstadt-Scharenstetten, www.brennstempel.guru

in Verbindung setzen. Um Kosten zu sparen, besteht die Möglichkeit, sich nur eine weitere Brennplatte zuzulegen, die allerdings mit dem Brennstempel des Typs ALK 6 kompatibel sein muss. Der Brennstempel mit Heizgerät (ohne Brennplatte) kann dann vom Verein ausgeliehen werden.

Anbei ein paar Bilder des Brennstempels und Auszüge aus der Anleitung.

Beitrag aus der Bienenpflege 02/2023

Beitrag aus der Bienenpflege 12/2021

Kaufvertrag über Bienenvölker (Muster) aus der Bienenpflege 12/2021. Wer Bienenvölker zukauft, sollte sich vom Verkäufer grundsätzlich einen Kaufvertrag als Kaufbestätigung ausstellen lassen.


Einzelzulassungen für Ameisen-, Oxal- und Milchsäure erfolgt.

Mittlerweile sind für einen Hersteller Einzelzulassungen für drei Varroazide nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz erteilt worden:

  • Am 17.05.2022 für die 15‑prozentige Milchsäure als varroazide Lösung zur Sprühanwendung für Honigbienen. Zulassungsbezeichnung „Milchsäure Bernburg 150 mg/g“ [Zul.-Nr.: V7006152.00.00].
  • Am 18.11.2022 für die 60-prozentige Ameisensäure. Zulassungsbezeichnung „Ameisensäure 60 Bernburg, 684 mg/ml“ [Zul.-Nr.: V7006708.00.00]
  • Am 02.12.2022 für ein Varroazid mit dem Wirkstoff Oxalsäuredihydrat. Zulassungsbezeichnung „Oxalsäure Bernburg 40 mg/ml“ [Zul.-Nr.: V7009428.00.00].

Weitere Informationen hierzu siehe Internet-Veröffentlichung des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 02.02.2023 unter dem folgenden Link:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/einzelzulassungen-fur-neue-varroazide-erfolgt-219284.html


20.05.2022 Futtermittel für Honigbienen richtig lagern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Futtermittel für Honigbienen vor Temperaturen über 25° C und direkter Sonneneinstrahlung geschützt sowie eine lange Lagerdauer bei höheren Temperaturen vermieden werden soll. Falsche Lagerung führe zur Bildung von Hydroxymethylfurfural (HMF), das im Futter für Bienen schädlich ist. Schlimmstenfalls kann dies im Winter zum Tod eines ganzen Volkes führen. Ergänzende Innformationen hierzu siehe Link.


Umsatzsteuer ab 2022 auf 9,5% abgesenkt / 2023 gilt 9,0%

Für sogenannte pauschalierende Landwirte - dazu zählen auch Imkereien - wird ab 2022 der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. § 24 Umsatzsteuergesetz wurde entsprechend geändert. Laut Jahressteuergesetz 2020 soll  eine Anpassung des Steuersatzes anhand statistischer Daten nun jährlich erfolgen.

Die Absenkung des Steuersatzes erhöht die Belastung der betreffenden land- und forstwirschaftlichen Betriebe. Siehe Link des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2022 sowie Link Deutsches Bienen Journal zur Umsatzsteuer für 2023.


Standartzulassung für Ameisen- und Milchsäure ab 29.01.2022 nicht mehr gültig

Die Tierarzneimittel Ameisen- und Milchsäure hatten mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/6 am 27.01.2019 nur noch eine Zulassung bis 28.01.2022. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 29.01.2027. Danach darf Ameisen- und Milchsäure nicht mehr angewandt werden. Dies gilt auch für Oxalsäure. Allerdings haben die Oxalsäurepräparate Oxuvar 5,7 %, Oxybee und VarroMed eine sog. Einzelzulassung und stehen deshalb weiterhin zur Verfügung. Für insbesondere Ameisensäure müsste eine Einzelzulassung neu beantragt werden. Die Bieneninstitute versuchen dies zu organisieren. Siehe Link: "Steht Ameisensäure vor dem Aus?"

Dem Infobrief vom 02.02.2022 sind weitere wichtige Hinweise auf die wichtigsten Vorgaben zu entnehmen, die sich durch die EU-Verordnung 2019/6 und das neue Tierarzneimittelgesetz für die Imkerei ergeben, u.a. auch die Nachweispflicht bzw. Dokumentation aller verabreichten Behandlungsmittel im Bestandsbuch. Auch der Deutsche Imkerbund hat hierzu Informationen und ein Muster eines Bestandsbuches veröffentlicht.


Das Institut für Bienenkunde Celle hat einen neuen "Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" veröffentlicht. Siehe nachfolgenden Link.


Das Institut für Bienenkunde Celle informiert zu "Tierwohl" und "Gute Imkerliche Praxis"


Deutscher Imkerbund warnt: Keinen Honig an Bienen verfüttern!


Das Institut für Bienenkunde Celle informiert zu zugelassenen Medikamenten zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten


Informationen rund um Bienenwachs und zum neuen Verpackungsgesetz

Veröffentlichung: Deutscher Imkerbund e.V.