Neuigkeiten


23.10.2025 Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei der Bekämpfung von Vespa Velutina

Die im Vereinsbeitrag enthaltene Imkerversicherung der Versicherungsgesellschaft GAEDE & GLAUERDT (siehe  nachfolgenden Link zur sogenannten Imker-Global-Versicherung von GAEDE & GLAUERDT)  erweiterte ihren Versicherungsumfang hinsichtlich der Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse “Vespa Velutina”.

Hierzu teilte die Imkerversicherung mit E-Mail vom 17.10.2025 dem Landesverband Württembergischer Imker e. V. (LVWI) mit, dass rückwirkend zum 01.01.2025 die 

  • Tätigkeit der Bekämpfung der Vespa Velutina unter den Umfang der Haftpflichtversicherung falle, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist.

Dies bedeute, 

  • dass Schäden an Dritten - Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert seien (der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung!), 

demnach der Versicherungsschutz unter den Umfang der Haftpflichtversicherung falle, der bei Tätigkeiten die im Zusammenhang mit

  • Nestentdeckung,
  • Nestentfernung,
  • Nestumsiedelung und
  • Nestvernichtung 

von 

  • invasiven und nicht invasiven Insekten

 entstehe und zudem

  • eine Prämienerhöhung für den Einschluss dieses Risikos entfalle ("beitragsfreie Lösung").

Die Vertragsdokumente zu dieser erweiterten Haftpflichtversicherung würden von der Versicherungsgesellschaft GAEDE & GLAUERDT in den nächsten Wochen aktualisiert und anschließend dem LVWI übersandt. 

Hinweis: Bemerkenswert ist der Umstand, dass von  invasiven und nicht invasiven (!) Insekten die Rede ist. Bei der Asiatischen Hornisse “Vespa Velutina” handelt es sich um eine invasive Insektenart. Welche Arten von nicht invasive Insekten gemeint sein sollen, ist derzeit nicht bekannt. Deshalb die Vertragsdokumente abwarten und gegebenenfalls bei der Imkerversicherung nachfragen.


Umsatzsteuer ab 06.12.2024 auf 8,4% abgesenkt. Ab 01.01.2025 gilt der Steuersatz von 7,8%

Für sogenannte pauschalierende Landwirte - dazu zählen auch Imkereien - wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz nach § 24 Umsatzsteuergesetz anhand statistischer Daten jährlich geändert.

Der bislang für 2024 gültige Steuersatz von 9,0 Prozent wurde ab 06.12.2024 von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent geändert. Bereits ab 01.01.2025 erfolgt eine weitere Senkung für den bei Rechnungstellung dann gültigen Steuersatz von 7,8 Prozent.

Weitere Informationen siehe Link zum Schreiben des Neuen Imkerbund e.V. vom 15.12.2024.


19.03.2023 Anschaffung eines Brennstempels

Der Bezirksimkerverein Alb-Lonetal e.V. hat einen sogenannten Brennstempel angeschafft, der allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht (zur Ausleihe bitte beim 1. Vorsitzenden melden). Im Hinblick auf die immer wieder auftretenden Diebstähle von Bienenvölkern ist der Sinn dieser Anschaffung die vorbeugende Abschreckung  zur Verhinderung von Diebstahl. Anhand der eingebrannten Gravur ist eine Zuordnung zu unserem Verein im Falle eines Diebstahls möglich. Wer mit dem Brennstempel nicht nur seine Beuten sondern auch zusätzlich seine Rähmchen kennzeichnet, erschwert die Verschleierung eines Diebstahls. Der Aufwand für einen Dieb, ein individuell gekennzeichnetes Bienenvolk in eine neue Beute samt neuen Rähmchen umzuquartieren, erhöht sich immens.

Im Schadensfall sollte neben dem Vereinsvorstand deshalb unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet werden (= Pflichtvoraussetzung zur Schadensregulierung der Imkerversicherung), um einen schnellen und beweiskräftigen Fahndungserfolg gewährleisten zu können (Siehe hierzu auch Artikel zu Bienendiebstahl in der Bienenpflege 02/2023 und Leitfaden zu Bienendiebstahl in der Bienenpflege 12/2021, nachzulesen in den nachfolgenden Links).

Die gravierte Brennplatte (Größe 90 x 40 mm) des Brennstempels (Typ ALK 6) ist austauschbar (siehe nachfolgende Bilder). Wer sich einen eigenen Brennstempel mit seinen persönlichen Daten oder individueller Gravur zulegen möchte, kann sich mit dem Hersteller,

Gravierbetrieb Wagner, Hauptstr. 31/1, 89160 Dornstadt-Scharenstetten, www.brennstempel.guru

in Verbindung setzen. Um Kosten zu sparen, besteht die Möglichkeit, sich nur eine weitere Brennplatte zuzulegen, die allerdings mit dem Brennstempel des Typs ALK 6 kompatibel sein muss. Der Brennstempel mit Heizgerät (ohne Brennplatte) kann dann vom Verein ausgeliehen werden.

Anbei ein paar Bilder des Brennstempels und Auszüge aus der Anleitung.

Beitrag aus der Bienenpflege 02/2023

Beitrag aus der Bienenpflege 12/2021

Kaufvertrag über Bienenvölker (Muster) aus der Bienenpflege 12/2021. Wer Bienenvölker zukauft, sollte sich vom Verkäufer grundsätzlich einen Kaufvertrag als Kaufbestätigung ausstellen lassen.


Einzelzulassungen für Ameisen-, Oxal- und Milchsäure erfolgt.

Mittlerweile sind für einen Hersteller Einzelzulassungen für drei Varroazide nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz erteilt worden:

  • Am 17.05.2022 für die 15‑prozentige Milchsäure als varroazide Lösung zur Sprühanwendung für Honigbienen. Zulassungsbezeichnung „Milchsäure Bernburg 150 mg/g“ [Zul.-Nr.: V7006152.00.00].
  • Am 18.11.2022 für die 60-prozentige Ameisensäure. Zulassungsbezeichnung „Ameisensäure 60 Bernburg, 684 mg/ml“ [Zul.-Nr.: V7006708.00.00]
  • Am 02.12.2022 für ein Varroazid mit dem Wirkstoff Oxalsäuredihydrat. Zulassungsbezeichnung „Oxalsäure Bernburg 40 mg/ml“ [Zul.-Nr.: V7009428.00.00].

Weitere Informationen hierzu siehe Internet-Veröffentlichung des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 02.02.2023 unter dem folgenden Link:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/bienenkunde/informationsmaterial/einzelzulassungen-fur-neue-varroazide-erfolgt-219284.html


20.05.2022 Futtermittel für Honigbienen richtig lagern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Futtermittel für Honigbienen vor Temperaturen über 25° C und direkter Sonneneinstrahlung geschützt sowie eine lange Lagerdauer bei höheren Temperaturen vermieden werden soll. Falsche Lagerung führe zur Bildung von Hydroxymethylfurfural (HMF), das im Futter für Bienen schädlich ist. Schlimmstenfalls kann dies im Winter zum Tod eines ganzen Volkes führen. Ergänzende Innformationen hierzu siehe Link.


Standartzulassung für Ameisen- und Milchsäure ab 29.01.2022 nicht mehr gültig

Die Tierarzneimittel Ameisen- und Milchsäure hatten mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/6 am 27.01.2019 nur noch eine Zulassung bis 28.01.2022. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 29.01.2027. Danach darf Ameisen- und Milchsäure nicht mehr angewandt werden. Dies gilt auch für Oxalsäure. Allerdings haben die Oxalsäurepräparate Oxuvar 5,7 %, Oxybee und VarroMed eine sog. Einzelzulassung und stehen deshalb weiterhin zur Verfügung. Für insbesondere Ameisensäure müsste eine Einzelzulassung neu beantragt werden. Die Bieneninstitute versuchen dies zu organisieren. Siehe Link: "Steht Ameisensäure vor dem Aus?"

Dem Infobrief vom 02.02.2022 sind weitere wichtige Hinweise auf die wichtigsten Vorgaben zu entnehmen, die sich durch die EU-Verordnung 2019/6 und das neue Tierarzneimittelgesetz für die Imkerei ergeben, u.a. auch die Nachweispflicht bzw. Dokumentation aller verabreichten Behandlungsmittel im Bestandsbuch. Auch der Deutsche Imkerbund hat hierzu Informationen und ein Muster eines Bestandsbuches veröffentlicht.


Das Institut für Bienenkunde Celle hat einen neuen "Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" veröffentlicht. Siehe nachfolgenden Link.


Das Institut für Bienenkunde Celle informiert zu "Tierwohl" und "Gute Imkerliche Praxis"


Deutscher Imkerbund warnt: Keinen Honig an Bienen verfüttern!


Das Institut für Bienenkunde Celle informiert zu zugelassenen Medikamenten zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten


Informationen rund um Bienenwachs und zum neuen Verpackungsgesetz

Veröffentlichung: Deutscher Imkerbund e.V.