Der Verein kurz vorgestellt.

Der Verein wurde 1940 gegründet und ist im Landesverband Württembergischer Imker organisiert. Im Moment sind 84 Imkerinnen und Imker aus den Großgemeinden Amstetten, Westerstetten, Lonsee, Scharenstetten, Nellingen, Merklingen sowie Teilen von Dornstadt im Alb-Donau-Kreis mit ca. 600 Bienenvölkern aktiv.

Der Vereinssitz ist in Lonsee-Halzhausen. Eine Vorstellung der ungefähren Ausdehnung des Vereinsgebietes erhalten Sie über den nachfolgenden Link.

 

Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Vereins wurde eine Festschrift veröffentlich, die u.a. die Kopie des Originaldokuments der Vereinsgründung vom 28.07.1940 und zahlreiche Auszüge aus den Protokollen der Versammlungs- und Ausschusssitzungen ab 1941 zum Inhalt hat.

Wie unschwer zu erkennen ist, fand die Vereinsgründung in den Jahren des Zweiten Weltkriegs statt und hatte auferlegte Änderungen der Organisationsstruktur seitens des Nationalsozialismus als Ursache. Als Hintergrund hierfür war auch die Versorgungssicherheit mit Honig zu sehen, der u.a. für Lazarette benötigt wurde. Bestehende und neugegründete Vereine wurden zu "Ortsfachgruppen" umbenannt und dem damaligen "Reichsnährstand" angegliedert, der  vor allem für die Produktion, den Vertrieb und die Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse zuständig war, somit eine Kontrollfunktion inne hatte. Den Imkern wurde auferlegt, gewisse Anteile ihres erwirtschafteten Honigertrags abzugeben. Im Gegenzug erhielten sie Zucker zur Winterfütterung ihrer Bienenvölker, der rationiert und zudem eingefärbt war.

Vor diesem Hintergrund erschließt sich aus dem Text des letzten Absatzes des Vereinsgründungsprotokolls ein völlig anderes Bild, als das eines einfachen Verwaltungsvorgangs. Zur besseren Lesbarkeit wurde das handschriftlich verfasste Vereinsgründungsprotokoll abgeschrieben. Siehe nachfolgenden Link.

 

Für Interessierte, die mehr über die Imkerei im Nationalsozialismus und darüberhinaus erfahren wollen, ist die nachfolgend verlinkte Dissertation von Dr. Rainer Stripf aus dem Jahr 2018 zu empfehlen.

Siehe Kapitel "Bienenzucht im Nationalsozialismus (1933–1945)" ab Seite 207 und "Besonderheiten im Zweiten Weltkrieg" ab Seite 278. 


Vereinsbeitritt

Warum Mitglied in einem Imkerverein werden?

Nun, dies hat mehrere Vorteile, weshalb wir eine Mitgliedschaft in einem regionalen Verein grundsätzlich jeder Imkerin/jedem Imker empfehlen. Eine Mitgliedschaft beinhaltet nicht nur eine kostengünstige Versicherung der Bienenvölker, sondern auch, wenn erwünscht, den Bezug der Zeitschrift für Imker "Bienenpflege", einer Monatsschrift des Landesverbands Württembergischer Imker e.V.

Die regelmäßig stattfindenen Imkerstammtische bieten regen Informationsaustausch und interessante Vorträge. Sie bleiben dadurch immer auf den neuesten Stand der imkerlichen Erkenntnisse. In ungezwungener Atmosphäre ergeben sich bei allen möglich erscheinenden Fragen und Problemen Lösungen und auch Möglichkeiten zur praktischen Unterstützung.

Wer Bienen hält, muss die Anzahl der Völker an die Tierseuchenkasse melden. Ausgenommen hiervon sind Imker, die ihre Bienenvölker über einen Imkerverein im Land erfasst haben. Im Umkehrsschluß bedeutet dies, dass jeder Bienenhalter, der nicht vereinsgebunden ist, der Tierseuchenkasse jährlich die Anzahl seiner Bienenvölker mittels Meldebogen selbst melden muss.

Vereinseigene Geräte wie Kfz-Anhänger mit Dampfwachsschmelzer für bis zu 40 Waben, Entdeckelungsgeschirr, elektrische Honigschleuder, Honigabfüllkanne mit Spitzsieb, geeichte Waage, Mittelwandpresse u.a. können gegen eine  Ausleihgebühr von 5,00 € je Einheit genutzt werden (eine Liste der Leihgeräte finden Sie ganz unten).

Sollten sie Interesse an Natur, Bienenhaltung und auf eigenen Honig haben, dann sind Sie herzlich willkommen! Rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie einfach bei einer unserer Veranstaltungen vorbei und sprechen uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und geben Auskunft auf alle Fragen!

 

Ach ja, was kostet das?

 

Information zum Mitgliedsbeitrag und darin enthaltener Leistungen:

Angenommen Sie starten mit 2 Bienenvölkern, dann beträgt Ihr Beitrag 45,50 € pro Jahr.

Dieser Betrag würde per Lastschrift abgebucht und setzt sich wie folgt zusammen:

10,00 € Beitrag Bezirksimkerverein Alb-Lonetal e.V.

17,42 € Beitrag Landesverband Württembergischer Imker e.V.

0,60 €   Beitrag Landesverband Württembergischer Imker e.V. (0,30 € je Volk)

3,58 €   Zeitschrift Bienenpflege (Grundbeitrag Landesverband Württembergischer Imker e.V.)

3,58 €   Beitrag Deutscher Imkerbund

0,52 €   Beitrag Deutscher Imkerbund (0,26 € je Volk)

9,80 €   Imkerversicherung (siehe gesonderter Hinweis)

0,00 €   Tierseuchenkasse (siehe gesonderter Hinweis)

Hinweis zur Imkerversicherung

Mit Ihrem Vereinsbeitritt werden Sie automatisch Mitglied beim Landesverband Württembergischer Imker e.V. und beim Deutschen Imkerbund e.V.

Über den Deutschen Imkerbund e.V. und dem Landesverband Württembergischer Imker e.V.  kommen Sie in den Genuß einer kostengünstigen Imker-Global-Versicherung, wobei Sie dann u. a. gegen Vandalismus, Schäden an Dritten (Haftpflicht), Diebstahl von Völkern und Vergiftungen, insbesondere durch Spritzschäden, versichert sind. Ebenso genießen sie Versicherungsschutz über die Imker-Rechtsschutzversicherung des Landesverbandes.

Mehr Informationen zu dieser Imkerversicherung, wie z.B. zum Versicherungsumfang oder dem Verfahrensablauf im Schadensfall, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links zu der Versicherungsgesellschaft Gaede & Glauerdt.

 

Hinweis zur Tierseuchenkasse

Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Anzahl ihrer Tiere der Tierseuchenkasse zu melden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften (Tiergesundheitsausführungsgesetz - TierGesAG).

Nicht alle Tierarten sind meldepflichtig, sondern nur die im Gesetz genannten. Bienen sind dort aufgeführt (§ 30 Absatz 1 TierGesAG). Allerdings ist es in Baden-Württemberg derart geregelt, dass Bienenvölker und Ableger, soweit diese über die örtlichen Imkervereine im Land erfaßt werden, nicht an die Tierseuchenkasse gesondert gemeldet werden müssen.

Die Tierseuchenkasse gewährt Entschädigungsleistungen bei seuchenrechtlichen Maßnahmen nach den Vorschriften des Tiergesundheitsausführungsgesetzes. Die Tierbesitzer, also auch Bienenhalter, sind gesetzlich verpflichtet, bei aufkommendem Seuchenverdacht sofort das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen (§ 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen = Tiergesundheitsgesetz - TierGesG. Nicht zu verwechseln mit dem genannten Tiergesundheitsausführungsgesetz).

Die Tierseuchenkasse erhebt von den Tierbesitzern Beiträge, die somit den Solidarbeitrag für  Entschädigungsleistungen darstellen. Diese Beiträge werden jährlich festgelegt.

Für Bienenvölker wurden in den vergangenen Jahren keine Beiträge erhoben!

Siehe hierzu auch die nachfolgenden Links zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2022.


Tierhalterantrag beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis / Fragebogen Lebensmittelüberwachung

Was ist ein Tierhalterantrag?

Wer sich dafür entscheidet, Bienen zu halten, unterliegt einer Meldepflicht, d.h. die Haltung von Bienen muß dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. Wer dies unterlässt, verstößt gegen die Bienenseuchenverordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen. Zuständig ist das Veterinäramt des Land- oder Stadtkreises in dem die Bienenvölker aufgestellt werden. Spätestens bei der Aufstellung eines oder mehrerer Bienenvölker, muss die Anzahl der Völker und der Standort mitgeteilt werden. Die Bienenseuchenverordnung stellt hierfür die Rechtsgrundlage dar. Im § 1a der Bienenseuchenverordnung ist die Meldepflicht für Bienenvölker geregelt. Sie können die Bienenseuchenverordnung unter dem Link im Bereich Bienensachverständige aufrufen.

Zuständiges Veterinäramt, also die Verwaltungsbehörde für die Registrierung von Bienenhaltern (und nicht nur das) ist im Bereich des Bezirksimkerverein Alb-Lonetal e.V. das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, das im Internet einen sogenannten Tierhalterantrag zum Download zur Verfügung stellt. Zur Registrierung Ihrer Bienen müssen Sie selbst tätig werden und den ausgefüllten Tierhalterantrag für den Bereich Bienen dem Landratsamt übersenden. Von dort erhalten Sie im Weiteren eine Registriernummer und sind somit als Bienenhalter erfasst. Siehe nachfolgenden Link zum Tierhalterantrag.

 

Was ist ein Fragebogen Lebensmittelüberwachung?

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Veterinäramt, erhebt seit 2020 mit dem Formular "Fragebogen Lebensmittelüberwachung" (siehe Link) verschiedene Daten, um die ausgeübten Tätigkeiten im Bereich Honigerzeugung/Honigvermarktung zu prüfen. Rechtsgrundlage hierfür ist das  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB, konkret § 42 Abs. 2 Nr. 5 LFGB in Verbindung mit § 44 Abs. 2 LFGB). Dieser Fragebogen bezieht sich auf die Anforderungen des allgemeinen Lebensmittelrechts und den allgemeinen Hygieneanforderungen, wenn Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Deshalb bitte zusätzlich zum Tierhalterantrag auch den Fragebogen Lebensmittelüberwachung ausfüllen und dem Landratsamt übersenden.

Weitere Informationen hierzu enthält die Rubrik "Hygiene in der Imkerei" unter dem Abschnitt "Ausnahmen der Registrierungspflicht".


Sie wollen Mitglied im Bezirksimkerverein Alb-Lonetal e.V. werden?

Sofern die oben genannten Argumente Sie zu einen Vereinsbeitritt überzeugt haben sollten oder Sie sowieso beabsichtigen, Mitglied in unserem Imkerverein zu werden, dann haben Sie hier die Möglichkeit zum Download eines Mitgliedsantrags,  den Sie bitte ausfüllen und uns zukommen lassen.

Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet

Vereinsaktivitäten können auf unserer Homepage veröffentlicht werden (siehe auch Datenschutzerklärung). Sollten hierbei personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern veröffentlicht werden (z.B. Bilder nach einer Vereinsveranstaltung, Ehrungen u.a.), bedarf es aus Datenschutzgründen einer Einwilligung. Hierzu können Sie das nachfolgende Formular "Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet" nutzen, um den Umfang der Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Über den nachfolgenden Link öffnet sich die Einwilligungserklärung im Word-Format, in dem die persönlichen Daten sowie der Umfang der zuzulassenden Veröffentlichungsdaten eingetragen werden können. Danach das Dokument speichern, ausdrucken und unterschrieben bitte der Vereinsführung übermitteln.

Liste der vereinseigenen Leihgeräte