Amerikanische Faulbrut und Europäische Faulbrut

Unter der Bezeichnung Faulbrut können zwei Bienenkrankheiten auftreten. Beide werden durch Bakterien ausgelöst.

Zum Einen die Amerikanische Faulbrut (AFB), auch als bösartige Faulbrut bezeichnet, die aufgrund ihrer enorm hohen Sporenbildungsfähigkeit extrem ansteckend und deshalb auch nur bei Ausbruchsverdacht sofort anzeigepflichtig ist, um Sofortmaßnahmen zur weiteren Verbreitung einleiten zu können. Die Sporen überleben extreme Lebensbedingungen (z.B. stellt Abkochen für sie nicht unbedingt ein Problem dar) und können über Jahre hin überdauern.

In Deutschland bzw. Europa sind die Maßnahmen bei Ausbruch der AFB streng reglementiert. Als effektive Maßnahme wird das Verbrennen der Bienenbeute samt Waben behördlicherseits angeordnet. Dadurch wird nicht nur das Bakterium vernichtet, sondern auch die Sporen. Das ist im Hinblick auf die Einfuhr außereuropäischer Honige aus folgendem Grund wichtig:

Außerhalb Europas wird die AFB überwiegend mit Antibiotika behandelt (in der EU nicht zugelassen). Antibiotika tötet zwar viele der krankheitsauslösenden Bakterien, jedoch nicht deren Sporen. Dadurch gelangen im Zuge der Honigernte massenhaft Sporen in den Honig (plus ergänzendes Problem von Antibiotika-Rückständen in Honigen - siehe Link unten) und kommen somit in den globalen Handel. 

Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass über 95% der Import-Honige aus sogenannten Nicht-EU-Staaten AFB-Sporen aufweisen. Hierauf wird auf den Konsumeinheiten jedoch nicht hingewiesen, da sie für den menschlichen Verzehr keine Gefahr darstellen. Allerdings besteht durch AFB-Sporen-belastete Importhonige aus Nicht-EU-Staaten Infektionsgefahr für europäische Bienen, wenn sie denn mit diesen Honigen gefüttert werden oder sie Zugang zu diesen Honigen haben.

Alleine aus diesem Grund dürfte einem interessierten Konsumenten die Entscheidung zum Kauf von deutschem bzw. europäischem Honig gegenüber einem Honig aus Nicht-EU-Staaten nicht schwer fallen. Auch die Wahl des Honigs kann Bienenleben retten!

Allgemeine Informationen zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) sowie Maßnahmen zu deren Bekämpfung siehe nachfolgende Links.

Keinesfalls Waben von Bienen ausschlecken lassen!!

Die Sporen der Amerikanischen Faulbrut oder auch andere Krankheitserreger werden von den erwachsenen Bienen beim Ein- und Umlagern von Honig  bzw. durch den ständigen Kontakt der Bienen untereinander aufgenommen und können so in alle Waben eines Bienenvolkes verteilt werden. Durch Räuberei unter den Bienenvölkern kann es deshalb rasch zu einer Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut oder anderer Krankheiten kommen.

Deshalb:

  • Niemals Waben (auch Brutwaben) offen aus- oder ablegen, um sie von Bienen ausschlecken zu lassen, denn dadurch wird Räuberei ausgelöst und fördert die Verbeitung von Krankheitserregern!

Das ist im Übrigen nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Bienenseuchen-Verordnung auch verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden (Ordnungswidrigkeit nach § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit §§ 6 und 26 Nr. 7 Bienenseuchen-Verordnung - Geldbuße bis zu einer Höhe von 30.000.- Euro möglich).

Siehe auch Infobrief des Instituts für Bienenkunde in Celle vom 05.03.2021 im nachfolgenden Link.

Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut

Das Institut für Bienenkunde Celle hat einen neuen "Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" veröffentlicht. Siehe nachfolgenden Link.

Was ist ist zu tun, wenn bei meinen Bienen der Faulbrut-Erreger nachgewiesen wurde?

Da bereits beim Verdacht eines Faulbrutbefalls sofortige Anzeigepflicht beim zuständigen Veterinäramt besteht, müssen Futterkranzproben erhoben und eine bakteriologische Untersuchung durchgeführt werden. Sollte die Untersuchung eine Infizierung mit Faulbrutsporen ergeben haben, sind Sofortmaßnahmen erforderlich.

Informationen über die Art der Sofortmaßnahmen sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen.

 

Zum Anderen gibt es die Europäische Faulbrut (EFB), die auch gutartige Faulbrut oder Sauerbrut bezeichnet wird. Auch diese Krankheit ist ansteckend, jedoch eine meist harmlos verlaufende Erkrankung der Brut mit Symptomen, die der Amerikanischen Faulbrut ähneln. Das kranheitsverursachende Bakterium bildet eine Kapsel als Überlebensform. Diese Kapsel ist weniger widerstandsfähig als die Spore der Amerikanischen Faulbrut.

EFB ist in Deutschland und auf EU-Ebene keine anzeigepflichtige Krankheit und verursacht in einigen Gebieten geringe, ansonsten gar keine Probleme. Es gibt keine vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen.

Informationen zur Europäischen Faulbrut (EFB) sowie Maßnahmen zu deren Bekämpfung siehe nachfolgenden Link.